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Frau Zwicknagel befragt Herrn Christoph Treml zum Thema: Warum macht eine Rechtschutzversicherung Sinn?

Zwicknagel: Warum ist ein Rechtschutz sinnvoll, wenn man Kinder im onlinefähigen Alter hat?

C. Treml: Es ist generell sinnvoll, eine Rechtschutzversicherung zu haben. Insbesondere bei Kindern im onlinefähigen Alter kann es schnell passieren, dass sich diese auf einer Webseite verklicken oder unbewusst etwaige Verträge oder Abo‘s online abschließen. Manche Anbieter gestalten auch bewusst Webseiten unübersichtlich, um so unerfahrene Nutzer zum Abschluss von derartigen Verträgen oder Abos zu bringen. Um aus derartigen Verträgen rauszukommen benötigt man oft die Hilfe eines Rechtsanwalts. Hierfür würde dann von Seiten der Rechtschutzversicherung, sofern dieser Bereich versichert es, die Kosten für den Rechtsanwalt übernommen werden.

 Was macht ein Anwalt bei Abmahnungen oder unrechtmäßig abgeschlossenen Abos?

 Bei Abmahnungen oder unrechtmäßig abgeschlossenen Abos kommt es meist auf den Einzelfall an. Bei Abos oder nicht gewollten Verträgen wird generell versucht die Verträge zu widerrufen, von diesen zurückzutreten oder hilfsweise fristlos zu kündigen. Es kommt jedoch immer konkret darauf an, wie der Vertrag abgeschlossen wurde und welchen Inhalt er hat. Für bestimmte Vertragsarten besteht beispielsweise ein Widerrufsrecht. Dieses kann dann genutzt werden. Auch hängt es davon ab, ob der Vertragsschließende bereits volljährig war, oder noch beschränkt geschäftsfähig, so dass aus diesem Grunde eine mögliche Unwirksamkeit des Vertrages gegeben ist. Bei Abmahnungen wiederum muss konkret das abgemahnte Verhalten geprüft werden und ob von Seiten des Anschlussinhabers oder des Betroffenen die unerlaubte Handlung, welche abgemahnt wurde, tatsächlich begangen wurde oder nicht. Generell wird jedoch versucht die Abmahnung abzuwehren, beziehungsweise die Angelegenheit so kostengünstig wie möglich beizulegen.

 Wieviel kostet eine Beratung, wenn man KEINEN Rechtschutz hat? (Circa, vielleicht 2-3 Beispiele).

 Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt sind abhängig von Art und Umfang des Beratungsgesprächs. Gemäß § 34 RVG beträgt die Gebühr für eine Erstberatung höchstens 190 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Kosten Stellen jedoch den Höchstbetrag da, welche für eine umfangreiche und ausführliche Erstberatung in Rechnung gestellt werden können. Meistens sind die Kosten für eine durchschnittliche Erstberatung geringer anzusiedeln.

 Warum sollte man Mahnungen nicht generell ignorieren, welche Folgen könnten drohen?

 Mahnungen sollte man nicht einfach ignorieren. Man sollte zunächst prüfen, für was von der Gegenseite konkret die Rechnung beziehungsweise Mahnung gestellt wurde. Sofern es sich um eine unberechtigte Forderung handelt sollte man sich gegen die Rechnung beziehungsweise Mahnung auch direkt wehren. Wenn man nichts gegen eine Rechnung beziehungsweise Mahnung unternimmt kann es sein, dass von der gegnerischen Seite direkt einen Mahnbescheid bei Gericht beantragt wird oder Klage erhoben wird. Es handelt sich bei dem Mahnbescheidsverfahren um ein automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren, bei dem der Anspruchsgrund durch das Gericht nicht geprüft wird. Im Falle eines Mahnbescheid muss durch den Betroffenen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden kann von der Gegenseite sodann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden welcher durch einen Gerichtsvollzieher dann auch vollstreckbar ist.

 Macht es einen Unterschied, ob mein Kind über oder unter 14 Jahre ist?

 Durchaus kommt es bei der rechtlichen Bewertung auch auf das Alter des Kindes an. Zum einen gibt es zunächst die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit. Beschränkt geschäftsfähig sind  Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gemäß § 106 BGB. Viele Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähig abschließen sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Die gesetzlichen Vertreter sind in der Regel die Eltern. Insofern können abgeschlossene Verträge, unter Berufung auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit durchaus gelöst werden. Mit 14 Jahren beginnt generell die Strafmündigkeit. Dies bedeutet, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr für Taten, die sie begehen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies betrifft auch etwaige Taten welche online begangen werden, wie beispielsweise Beleidigung und oder generelle Internet Kriminalität. Demnach gilt es durchaus bei Kindern ab 14 Jahren darauf zu achten, was diese online machen und mit diesen vorher derartige Gefahren zu besprechen.

Wir sprachen mit Christoph Treml / Dipl.-Jur.Univ. / Rechtsanwalt

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